Änderungen der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Sehr geehrte Einwohner,
ab 04.05.2020 treten Änderungen der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Dabei kommt es zu Lockerungen in bestimmten Bereichen. Insbesondere die Nutzung des Spielplatzes sowie der Außensportanlagen ist in Kreba-Neudorf damit wieder möglich. Das setzt aber voraus, dass die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen von allen Nutzern eingehalten werden.
Hygieneregeln für Außensportstätten (Auszug)
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Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
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Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
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Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten.
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Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km / h ungefähr 5 m und für Läufer mit 14,4 km / h ca. 10 m.
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Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
Darüber hinaus gelten in Kreba-Neudorf weitere Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung der Außensportstätten:
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Das Betreten der Schule ist verboten.
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Die Schießhalle bleibt weiterhin geschlossen.
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Die Toiletten im Schloßpark können genutzt werden.
Die weiteren Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.