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Elternbrief 14.05.2020

14. 05. 2020

Liebe Eltern und liebe Kinder,
ab dem 18. Mai 2020 besteht wieder für alle Kinder eine Schulpflicht und wir können uns endlich  wiedersehen. Die Freude darüber ist groß. Bitte nehmen Sie folgende Informationen und Hinweise zur Kenntnis:
Der Unterricht findet von 7.30 Uhr bis 12 Uhr statt. Es wird einen gesonderten Stundenplan geben, in welchem die Hauptfächer berücksichtigt werden. Bitte alle Unterrichtsmittel am Montag mitbringen, ebenso den Wochenplan und die erledigten Lernaufgaben.

Damit Unterricht  auch draußen unter freiem Himmel stattfinden kann, bitte ein großes Badehandtuch oder eine kleine Decke mitbringen.
Nach dem Unterricht / Mittag kann wieder der Hort besucht werden. Buskinder fahren um 12.40 Uhr mit dem Bus. Mittagessen in der Schule ist auch wieder möglich. Bitte bestellen Sie in gewohnter Weise selbst.
Damit wir gemeinsam in der Schule lernen können, gilt es besondere Regeln einzuhalten:

  • Für Personen mit SARS-CoV-2-Symptome (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot
  • Eltern dokumentieren täglich SARS-CoV-2-Symptomfreiheit ihres Kindes und der im Haushalt lebenden Personen (Formular: Gesundheitsbestätigung Mai, nach Möglichkeit bitte selbst ausdrucken oder Erhalt am Montag in der Schule über die Kinder auch möglich)
  • Kinder mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer Virusinfektion ähnlich sein können (z. B. Heuschnupfen), weisen die Unbedenklichkeit mit einem ärztlichen Attest nach. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
  • „Besteht bei Schülern oder bei Personen, die in deren Haushalt leben, eine Grunderkrankung, die die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert, sind diese Schüler von der Schulbesuchspflicht freizustellen, sofern das Infektionsrisiko nicht anderweitig wesentlich reduziert werden kann. Über die Freistellung entscheidet der Schulleiter auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung.“ (Aus Allgemeinverfügung vom 12.5.2020, Regelungen zum Schulbetrieb, S. 3)
  • Schulhaus einzeln betreten – Abstandsmarkierungen einhalten
  • nach Betreten des Schulhauses die Hände waschen
  • Mund-Nasen-Schutz im Treppenhaus tragen ( nicht im Klassenraum)
  • Eltern ist der Zutritt zum Schulhaus derzeit nicht gestattet!
     

Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
Bis zum Wiedersehen verbleiben wir mit sonnigen und gesunden Grüßen
Das Team der Brüder-Grimm GS

 
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